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   BFH, 12.08.2015 - I R 2/13   

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https://dejure.org/2015,33867
BFH, 12.08.2015 - I R 2/13 (https://dejure.org/2015,33867)
BFH, Entscheidung vom 12.08.2015 - I R 2/13 (https://dejure.org/2015,33867)
BFH, Entscheidung vom 12. August 2015 - I R 2/13 (https://dejure.org/2015,33867)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesfinanzhof

    Unzureichender Urteilstatbestand

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 118 Abs 2 FGO
    Unzureichender Urteilstatbestand

  • IWW

    § 4h des Einkommensteuergesetzes, § ... 8 Abs. 1, § 8a des Körperschaftsteuergesetzes, § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG 2002, § 4h Abs. 3 Satz 3 EStG 2002, § 8 Abs. 1 KStG 2002, § 6 Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 2a Satz 2, § 7 EStG 2002, § 4h Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 EStG 2002, § 8a Abs. 1 Sätze 1, 2 KStG 2002, § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG 2002, § 122 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 4h Abs. 1, 2 EStG 2002, § 8a Abs. 1 KStG 2002, § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EStG 2002, § 8a Abs. 3 Satz 1 KStG 2002, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils wegen fehlender Feststellungen zur Anwendbarkeit der sogenannten Zinsschranke

  • rewis.io

    Unzureichender Urteilstatbestand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils wegen fehlender Feststellungen zur Anwendbarkeit der sogenannten Zinsschranke

  • datenbank.nwb.de

    Unzureichender Tatbestand im FG-Urteil führt zu einem zur Zurückverweisung führenden Mangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2012 - 6 K 3390/11

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke

    Auszug aus BFH, 12.08.2015 - I R 2/13
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2012  6 K 3390/11 aufgehoben.

    Die gegen die ablehnende Einspruchsentscheidung gerichtete Klage blieb erfolglos (Finanzgericht --FG-- Baden-Württemberg, Urteil vom 26. November 2012  6 K 3390/11, abgedruckt in Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2014, 452).

  • BFH, 10.06.2008 - VIII R 76/05

    Keine Kürzung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages - Verhältnis von

    Auszug aus BFH, 12.08.2015 - I R 2/13
    Das Fehlen ausreichender Feststellungen stellt einen materiell-rechtlichen Mangel des Urteils dar, der --auch ohne Rüge-- zur Aufhebung der Vorentscheidung führt (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Juni 2008 VIII R 76/05, BFHE 222, 313, BStBl II 2008, 937, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 118 Rz 41 a.E. und § 115 Rz 81, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.10.2015 - I R 20/15

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke - Billigkeitsmaßnahme

    Nach der Darlegung des BMF in den beim Senat anhängigen Revisionsverfahren I R 2/13 und I R 57/13 --die in der Kernaussage als allgemein bekannt anzusehen ist-- haben von den rund einer Million in Deutschland steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften im Veranlagungszeitraum 2008 weniger als 1.200 einen Nettozinsaufwand von mehr als drei Millionen Euro; potentiell von der Regelung betroffen waren somit lediglich 0, 12 % der steuerpflichtigen Körperschaften, die Rechtsfolge nichtabziehbaren Aufwands betraf "deutlich unter 1.000" Steuerpflichtige.
  • BFH, 01.02.2024 - IV R 9/20

    Beteiligung des Kommanditisten an Komplementär-GmbH als funktional

    Das Fehlen ausreichender tatsächlicher Feststellungen stellt einen materiellen Mangel (BFH-Urteil vom 12.08.2015 - I R 2/13, Rz 11, m.w.N.) dar (dazu 2.).
  • BFH, 11.07.2018 - I R 52/16

    Besteuerungsrückfall bei unterschiedlicher Abkommensanwendung

    Das Fehlen ausreichender Feststellungen stellt einen materiell-rechtlichen Mangel des Urteils dar, der --auch ohne Rüge-- zur Aufhebung der Vorentscheidung führt (BFH-Urteile vom 27. April 1999 III R 21/96, BFHE 189, 255, BStBl II 1999, 670; vom 10. Juni 2008 VIII R 76/05, BFHE 222, 313, BStBl II 2008, 937; Senatsurteil vom 12. August 2015 I R 2/13, BFH/NV 2016, 47).
  • FG Münster, 12.04.2019 - 10 K 2859/15

    Zinsschrankenregelung: Gebühren im Rahmen eines Konsortialkredits

    Hierzu verwies das FA in der Einspruchsentscheidung auf ein seinerzeitiges beim BFH anhängiges Revisionsverfahren, in dem die Verfassungswidrigkeit der Zinsschranke geltend gemacht wurde (Aktenzeichen I R 2/13).
  • BFH, 04.09.2019 - I R 11/17

    Kein Zwischenurteil bei fehlender Entscheidungserheblichkeit

    Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin dagegen Klage vor dem Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg, welches das Verfahren zunächst mit Beschluss vom 19.12.2013 - 4 K 12163/11 bis zum Abschluss des beim erkennenden Senat anhängigen Verfahrens mit dem Az. I R 2/13 zum Ruhen brachte.

    Nach Ergehen des Senatsurteils vom 12.08.2015 - I R 2/13 (BFH/NV 2016, 47) nahm das FG das Verfahren unter dem jetzigen Az. 4 K 4106/16 wieder auf und entschied durch Zwischenurteil, das FA sei zu Recht davon ausgegangen, dass die Verpfändung der Gesellschaftsanteile der Klägerin an D als schädlicher Rückgriff i.S. von § 8a Abs. 2 Variante 3 KStG auf die C Ltd. anzusehen sei (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2017, 859).

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 4 K 4106/16

    Körperschaftsteuer/Zinsschranke 2008: Verpfändung von Gesellschaftsanteilen als

    Mit Beschluss vom 19. Dezember 2013 ist das Verfahren bis zum Abschluss des beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Verfahrens mit dem Az. I R 2/13 zum Ruhen gebracht worden.

    Nachdem das Verfahren mit dem Az. I R 2/13 durch Urteil des BFH vom 12. August 2015 zum Abschluss gebracht worden war (Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2016, 47), ist das hier anhängige Klageverfahren wieder aufgenommen und unter dem jetzigen Az. fortgeführt worden.

  • BFH, 11.10.2022 - I R 18/20

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils nach § 99 Abs. 1 FGO

    Mit der Aufhebung eins Zwischenurteils befindet sich das Klageverfahren wieder in dem Stadium, das vor Erlass des Zwischenurteils bestanden hat, ohne dass es einer förmlichen Zurückverweisung an das FG bedarf (Senatsurteile vom 12.08.2015 - I R 2/13, BFH/NV 2016, 47; vom 04.09.2019 - I R 11/17, BFH/NV 2020, 766).
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